Geschäftsbedingunge

KAUFBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 – ANNAHME DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN

Diese Einkaufsbedingungen (AGB) gelten für jede Bestellung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen durch TECHNOMARK, sofern diese auf dem Bestellformular angegeben sind. Mit der Annahme einer Bestellung von uns akzeptiert der Lieferant diese allgemeinen Einkaufsbedingungen vorbehaltlos.

ARTIKEL 2 – BESTELLUNG

Nur unser von autorisierten Personen erstelltes Bestelldokument ist für TECHNOMARK verbindlich. Der Lieferant oder Subunternehmer muss uns eine unterschriebene Auftragsbestätigung zurücksenden, in der bestätigt wird: Preis und Fristen per Fax, Post oder E-Mail innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Nach dieser Frist gilt die Bestellung unter allen Sonderbedingungen als vom Lieferanten angenommen. Nach dieser Frist behält sich TECHNOMARK das Recht vor, diese zu stornieren, ohne den Lieferanten oder Subunternehmer zu einer Entschädigung zu berechtigen.

ARTIKEL 3 – ÄNDERUNG DER BESTELLUNG

Nach dem Absenden der Bestellung behält sich TECHNOMARK das Recht vor, die Mengen und / oder Spezifikationen zu ändern. TECHNOMARK muss den Lieferanten oder Subunternehmer schriftlich informieren. Letzterer muss seine Annahme oder Ablehnung innerhalb von zwei Kalendertagen nach Erhalt der Informationen bekannt geben. Wenn innerhalb dieser Frist keine Antwort eingeht, wird davon ausgegangen, dass der Lieferant die Änderungen akzeptiert hat.

ARTIKEL 4 – PREIS

Wir akzeptieren keine Reservierungen oder Preisänderungen, es sei denn, diese wurden von TECHNOMARK ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Die Preise sind portofrei und verpackungsfrei.

ARTIKEL 5 – FRIST

Im Falle einer Verzögerung einer der in der Bestellung festgelegten und von beiden Parteien validierten vertraglichen Fristen zahlt der Lieferant ab einer Arbeitswoche Vertragsstrafen in Höhe von 0,5% pro Arbeitstag des verspäteten Preises der Warencharge . Die Höhe dieser Strafen ist auf 5% des Preises der verspäteten Lieferung begrenzt. TECHNOMARK behält sich das Recht vor, die Liefertermine und Liefermengen pro Monat für geplante Bestellungen (entsprechend der angeforderten Menge) aller oder eines Teils der Waren mit einer Frist von drei Wochen zu ändern. Bei vorzeitigen Lieferungen früher als gewünscht und ohne eine von TECHNOMARK schriftlich akzeptierte Vereinbarung behält sich diese das Recht vor, die Ware auf ihre Kosten an den Verkäufer zurückzusenden oder die Zahlung bis zum maßgeblichen Vertragsdatum zurückzuhalten.

ARTIKEL 6 – TRANSPORT / VERSAND

Sofern nicht schriftlich vereinbart, trägt der Lieferant die mit dem Transport und der Verpackung der Ware verbundenen Kosten bis zur Annahme der Ware durch TECHNOMARK oder einen von TECHNOMARK beauftragten Subunternehmer. Die Ware muss vom Lieferanten perfekt verpackt sein, damit sie keiner unterliegt Verschlechterung während Transport und Lagerung. Der Lieferant muss der Sendung in einer Hülle, die auf einer Außenseite der Verpackung angebracht ist, einen doppelten Lieferschein beifügen, aus dem Folgendes hervorgeht: Menge, Beschreibung, Produktreferenz und Bestellnummer. Überschüssige Waren können auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten an den Lieferanten zurückgesandt werden.

ARTIKEL 7 – ZAHLUNG

Unsere Zahlungen erfolgen nach Erhalt und Abnahme der Ware. Rechnungen müssen mit dem Monat des Eingangs der Bestellung bei TECHNOMARK datiert sein und alle im Handelsgesetzbuch vorgesehenen Informationen enthalten. Die Zahlung erfolgt 45 Tage nach Monatsende, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

ARTIKEL 8 – GEISTIGES EIGENTUM UND MATERIALIEN

Kann ohne deren Genehmigung weder ganz noch teilweise reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden:

– die von TECHNOMARK zur Ausführung von Aufträgen gelieferten Zeichnungen, Pläne und Spezifikationen. Diese Dokumente müssen auf erste Anfrage an TECHNOMARK zurückgesandt werden, ohne kopiert worden zu sein. Sie dürfen nur zur Herstellung von Teilen oder Baugruppen verwendet werden, die von TECHNOMARK bestellt wurden, und können nur mit deren Zustimmung vernichtet werden.

– Formen, Werkzeuge, Modelle und andere Prototypen, die ganz oder teilweise nach TECHNOMARK-Spezifikationen hergestellt wurden. Werkzeuge und Formen müssen als ausschließliches Eigentum von TECHNOMARK gekennzeichnet sein. Sie können nur mit Zustimmung von TECHNOMARK vernichtet werden.

ARTIKEL 9 – DSGVO-GESETZ: ALLGEMEINE REGELN FÜR DEN SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

TECHNOMARK wendet das Gesetz 2016/679 / EU in Bezug auf das RGP an und sammelt daher wahrscheinlich personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie Ihre Bestellungen bearbeiten. Diese Behandlungen werden systematisch im Rahmen der Vertragsabwicklung durchgeführt. Die Empfänger Ihrer persönlichen Daten sind die Abteilungen, die für Marketing, Werbung und Verkaufsverwaltung zuständig sind. Wir bewahren diese Daten für die Dauer des Vertrages auf, dann zu statistischen und Archivierungszwecken. In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten haben Sie ein Recht auf Zugriff, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Portabilität Ihrer Daten, die Sie per E-Mail an die Adresse rgpd@technomark.fr ausüben  können. oder per Post an die Adresse: 1 Allée du Développement, 42350 La Talaudière, geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Adresse an und fügen Sie eine Kopie beider Seiten Ihres Ausweises bei. Falls TECHNOMARK innerhalb einer Frist von einem Monat keine Antwort erhält, können Sie eine Beschwerde bei der CNIL oder einer anderen zuständigen Behörde einreichen.

ARTIKEL 10 – QUALITÄT UND ÜBERWACHUNG

Der Lieferant ist für die Qualität der Produkte und / oder Dienstleistungen verantwortlich und richtet ein geeignetes Qualitätskontroll- und Managementsystem ein.

TECHNOMARK behält sich das Recht vor, vom Lieferanten die Möglichkeit zu verlangen, vor jeder Lieferung ein Kontrollblatt der Waren gemäß den Anforderungen von TECHNOMARK zu erstellen (z. B. Küstenvermessung, Maßkontrolle usw.). Die gelieferte Ware muss den Spezifikationen, Plänen und allen Dokumenten entsprechen, die die bestellte Ware definieren und dem Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden. Ohne die schriftliche Zustimmung von TECHNOMARK dürfen keine geringfügigen technischen Änderungen vorgenommen werden. Insbesondere muss der Lieferant uns über jede Verlagerung der Fertigung, über den Einsatz neuer Werkzeuge oder über ein neues Verfahren informieren.

Wir behalten uns das Recht vor, einen Vertreter von TECHNOMARK zu beauftragen, die Ausführung unserer Bestellung im Rahmen der Ausführung der Bestellung zu verfolgen oder einen Widerruf vorzunehmen. Der freie Zugang während der Arbeitszeit und aller Einrichtungen zur vollständigen Erfüllung ihrer Mission muss gewährleistet sein.

ARTIKEL 11 – GARANTIEN, ANSPRÜCHE UND HAFTUNG

Der Lieferant garantiert TECHNOMARK, dass die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung der Bestellung entspricht, den Spezifikationen entspricht und frei von (versteckten oder offensichtlichen) Mängeln oder Mängeln ist.

Im Falle einer Nichtkonformität oder eines Mangels hat TECHNOMARK die Möglichkeit:

  • Um die Bestellung zu stornieren und gegebenenfalls eine Rückerstattung zu erhalten
  • Um den kostenlosen Ersatz des Produkts durch ein konformes Produkt anzufordern
  • Um die Reparatur des Mangels auf Kosten des Lieferanten zu verlangen
  • Ausnahme für geringfügige Mängel

Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, beträgt die Garantiezeit vierundzwanzig (24) Monate ab Erhalt der Produkte. Für jedes ersetzte, reparierte oder korrigierte Teil gilt eine neue Garantiezeit von 24 Monaten ab dem Datum des Austauschs, der Reparatur oder der Korrektur.

ARTIKEL 12 – UNTERAUFTRAG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ÜBERTRAGUNGEN

Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TECHNOMARK keine Bestellungen ganz oder teilweise an Dritte vergeben, abtreten oder übertragen oder den Hersteller oder Subunternehmer wechseln. Im Falle einer Änderung der direkten oder indirekten Kontrolle über den Lieferanten oder der Übertragung von Vermögenswerten, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen beitragen und TECHNOMARK beeinträchtigen können, muss dieser zunächst die ausdrückliche Zustimmung von TECHNOMARK einholen, um seine Geschäftsbeziehung fortzusetzen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung behält sich TECHNOMARK das Recht vor, den Vertrag und / oder die Bestellung ab Abschluss des Vorgangs zu kündigen, ohne dass der Lieferant die Zahlung einer Entschädigung verlangen kann.

ARTIKEL 13 – UMWELT

Die Produkte müssen den in der Europäischen Union geltenden Gesetzen, Vorschriften und Normen in Bezug auf den Umweltschutz entsprechen. Während des Designs des Produkts und seiner Verpackung und / oder der Auswahl der Materialien verpflichtet sich der Lieferant, alle nützlichen oder notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen in Bezug auf den Umweltschutz zu erfüllen.

ARTIKEL 14 – VERTRAULICHKEIT

Der Lieferant verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und seine Subunternehmer, denen er antwortet, die strikte Vertraulichkeit aller uns betreffenden Informationen zu gewährleisten, die er im Rahmen seiner Beziehungen zu TECHNOMARK hätte sammeln können. Wenn der Lieferant eine Vertraulichkeitsvereinbarung hat, sollte er sich darauf beziehen. In keinem Fall und in keiner Form dürfen Bestellungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TECHNOMARK zu direkter oder indirekter Werbung für Dritte führen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel kann TECHNOMARK die aktuelle (n) Bestellung (en) kündigen.

ARTIKEL 15 – VERSICHERUNG

Der Lieferant ist an TECHNOMARK als Fachmann und Fachmann zur Verpflichtung zur Beratung und Information gebunden. Der Lieferant erkennt an, gegen alle Risiken versichert zu sein, die während dieser Bestellung entstehen können.

ARTIKEL 16 – ANWENDBARES RECHT

Die allgemeinen Kaufbedingungen unterliegen französischem Recht.

ARTIKEL 17 – STREITIGKEITEN

Für alle diesbezüglichen Streitigkeiten sind die Parteien dem Handelsgericht Saint Etienne (Loire) zuständig, auch bei mehreren Angeklagten oder bei Inanspruchnahme der Garantie.

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VERKAUFSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 – ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese AGB werden systematisch an jeden Käufer gesendet oder weitergegeben, damit er eine Bestellung aufgeben kann. Folglich bedeutet die Tatsache, dass eine Bestellung aufgegeben wird, dass der Käufer diese AGB vollständig und vorbehaltlos akzeptiert, unter Ausschluss aller anderen Dokumente, die nur einen indikativen Wert haben (Prospekt, Kataloge usw.).

Keine besondere Bedingung, außer der formellen und schriftlichen Annahme von Technomark, kann gegen die AGB bestehen. Diese AGB haben Vorrang vor allen möglichen Kaufbedingungen des Käufers, die auf einem Bestellformular oder einem anderen Dokument angegeben sind. Jede gegenteilige Klausel oder Bedingung gilt als nichtig.

ARTIKEL 2 – ANNAHME

Die von einem Vermittler oder einem unserer Vertreter eingegangenen Verpflichtungen sind erst endgültig, nachdem sie durch unsere Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Bedingungen dieser Auftragsbestätigung müssen, um berücksichtigt zu werden, innerhalb von SIEBEN (7) Tagen ab dem Datum ihres Versands zum Ausdruck gebracht werden.

ARTIKEL 3 – BESTELLUNG

Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote von Technomark nur dreißig (30) Tage nach ihrer Gründung wirksam. Sie können in keinem Fall als fest oder endgültig angesehen werden oder Technomark binden, da die Bestellung nur durch ein mit dem Angebot identisches Bestellformular des Käufers gültig aufgegeben und in allen seinen Elementen (Produkt, Preis, Menge, Frist usw.) bestätigt wird. ). Technomark ist in keiner Weise für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Schwierigkeiten verantwortlich, auf die die Parteien bei ihrer Korrespondenz und Kommunikation stoßen (Briefe, Faxe, E-Mails usw.).

ARTIKEL 4 – STORNIERUNG – ÄNDERUNG DER BESTELLUNG

Jede Änderung einer Bestellung, die von Technomark angenommen wird, muss ausdrücklich und schriftlich die Zustimmung von Technomark erhalten, die sich das Recht vorbehält, die zuvor gewährten Bedingungen zu überprüfen.

Ohne die vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Technomark wird keine Auftragsstornierung, auch nicht teilweise, wirksam durchgeführt. Im Falle einer Stornierung führt dies zu einer Entschädigung in dem Wissen, dass die gezahlte Anzahlung weiterhin von Technomark erworben wird.

ARTIKEL 5 – PREIS

Sofern in den besonderen Bedingungen unserer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, gelten unsere Preise ohne Steuern, Transport- und Versicherungskosten und tragen Steuern zu ihrem zum Zeitpunkt des steuerpflichtigen Ereignisses geltenden Satz.

ARTIKEL 6 – FRIST

Unsere Lieferzeiten sind nur Richtwerte. Unter keinen Umständen kann eine Verzögerung zur Stornierung einer Bestellung, zu Strafen oder Schäden führen.

Technomark behält sich das Recht vor, vor Ablauf der gewünschten Frist zu liefern.

ARTIKEL 7 – GARANTIE

Sofern in unserer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, wird unsere Ausrüstung für EIN (1) Jahr ab dem Datum der Verfügbarkeit der Ausrüstung garantiert. Diese Garantie besteht aus dem kostenlosen Austausch von als defekt erkannten Teilen durch uns, mit Ausnahme von extern gelieferten Baugruppen, für die die Garantie des Lieferanten gilt. Diese Garantie gilt nicht im Falle eines Mangels aufgrund normaler Abnutzung der Produkte, abnormaler Verwendung, Wartung, die nicht den Vorschriften oder den Regeln des Standes der Technik entspricht, ungeeigneten Lagerbedingungen, einer ungeeigneten Umgebung für die Produkte, Übermäßiger Gebrauch von Geräten oder Nichtbeachtung der Benutzer- und / oder Anschlussanweisungen.

Eine im Rahmen der Garantie durchgeführte Reparatur, die eine Immobilisierung verursacht, kann in keinem Fall zu einer Verlängerung der Garantie führen.

ARTIKEL 8 – HAFTUNG (GESETZ 90.335 VOM 12. MAI 1980)

Unsere Haftung ist streng auf die in der Bestellung und diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Verpflichtungen beschränkt. Technomark kann nur für die Erstattung defekter Geräte haftbar gemacht werden, unabhängig von der Art oder Bedeutung des Defekts oder des mutmaßlichen Verstoßes.

Technomark haftet unter keinen Umständen für indirekte und / oder immaterielle Schäden wie Gewinnausfall, Gewinnausfall oder Produktionsausfall.

ARTIKEL 9 – DSGVO-GESETZ: ALLGEMEINE REGELN FÜR DEN SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

TECHNOMARK wendet das Gesetz 2016/679 / EU in Bezug auf das RGP an und sammelt daher wahrscheinlich personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie Ihre Bestellungen bearbeiten. Diese Behandlungen werden systematisch im Rahmen der Vertragsabwicklung durchgeführt. Die Empfänger Ihrer persönlichen Daten sind die Abteilungen, die für Marketing, Werbung und Verkaufsverwaltung zuständig sind. Wir bewahren diese Daten für die Dauer des Vertrages auf, dann zu statistischen und Archivierungszwecken. In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten haben Sie ein Recht auf Zugriff, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Portabilität Ihrer Daten, die Sie per E-Mail an die Adresse rgpd@technomark.fr ausüben  können. oder per Post an die Adresse: 1 Allée du Développement, 42350 La Talaudière, geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Adresse an und fügen Sie eine Kopie beider Seiten Ihres Ausweises bei. Falls TECHNOMARK innerhalb einer Frist von einem Monat keine Antwort erhält, können Sie eine Beschwerde bei der CNIL oder einer anderen zuständigen Behörde einreichen.

ARTIKEL 10 – TRANSPORT – LIEFERUNG

Alle Waren werden Porto und Verpackung auf Kosten und Kosten des Käufers (ab Werk EXW) versandt, es sei denn, Technomark akzeptiert besondere Bedingungen.

Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt der Lieferung alle mit der Ware verbundenen Risiken und Gefahren. Deshalb muss er sie sicherstellen und ausschließlich antworten.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, den Zustand der Ware bei Lieferung zu überprüfen. Gegen Technomark, den Spediteur oder den Spediteur kann kein Rückgriff wegen Verlust, Beschädigung oder Beschädigung der Ware geltend gemacht werden, wenn die bei Erhalt sichtbaren Vorbehalte zur Verschlechterung nicht mit dem Spediteur formuliert wurden und diese Konstante mit unwiderlegbarer Beweiskraft nicht widerlegt wurde Versand an den Spediteur oder Spediteur innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei (2) Tagen mit formeller Benachrichtigung an Technomark innerhalb desselben Zeitraums.

ARTIKEL 11 – ZAHLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern in den besonderen Bedingungen der Bestellung nichts anderes bestimmt ist, sind die Preise fest. Wenn die besonderen Bedingungen der Bestellung eine Preisrevisionsklausel vorsehen, wird diese im Rahmen der vertraglichen Fristen und in Übereinstimmung mit den Preisgesetzen und den während der Dauer der Bestellung geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Zahlungen erfolgen gemäß den besonderen Bedingungen der Bestellung.

Bei teilweiser Lieferung der Bestellung darf der nicht gelieferte Restbetrag die Zahlung des gelieferten Teils nicht verzögern.

ARTIKEL 12 – SPÄTE ZAHLUNG (EU-MITGLIEDERLÄNDER)

– Gemäß Artikel L 441-6 Absatz 12 des Handelsgesetzbuchs, geändert durch das Gesetz Nr. 2012-387 vom 22. März 2012, wird jede verspätete Zahlung automatisch ab dem ersten Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstag fällig:

1 / Strafen für verspätete Zahlungen, die durch Anwendung des Refinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes festgelegt werden.

2 / Eine Pauschalentschädigung für Erstattungskosten in Höhe von 40 Euro. Aufgrund der Anwendung des ab dem 1. Januar 2013 geltenden Gesetzes vom 22. März 2012 ist sein Betrag in Artikel D 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs festgelegt.

Gemäß dem vorgenannten Artikel L441-6 sind wir auch berechtigt, eine gerechtfertigte zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die angefallenen Rückforderungskosten höher sind als die Höhe dieser festen Entschädigung.

ARTIKEL 13 – SPÄTE ZAHLUNG (ANDERE LÄNDER)

Jede verspätete Zahlung führt zur Anwendung verspäteter Zinsen, deren Höhe in der Bestellung festgelegt wird. Dieser Betrag wird vom Lieferanten in Rechnung gestellt und nach Eingang der Rechnung beim Käufer bezahlt.

ARTIKEL 14 – EIGENTUMSRESERVEKLAUSEL

Die Übertragung des Eigentums an der an den Käufer gelieferten Ware erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Preises, des Kapitals, der Zinsen und des Zubehörs und solange ein anderer Anspruch, den wir aus irgendeinem Grund gegen den Käufer haben, nicht besteht nicht beigelegt worden. Die Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer oder allgemein ein Ereignis, das ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers aufkommen lässt, ermöglicht es uns, die Rückgabe der vom Käufer gehaltenen Waren von Rechts wegen zu verlangen. Wir haben das Recht, die Ware jederzeit vom Käufer zurückzunehmen, und zu diesem Zweck sind wir bereits zusammen mit unseren Mitarbeitern und Vertretern berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten. Es wird angegeben, dass es sich nicht um eine Zahlung im Sinne dieser Klausel handelt, sondern um die Lieferung eines Entwurfs oder eines anderen Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet.

Ungeachtet der Anwendung der Eigentumsvorbehaltsklausel ist der Käufer der Verwalter der verkauften Geräte und trägt alle Risiken und Gefahren.

ARTIKEL 15 – BESCHWERDEN

Alle Ansprüche müssen innerhalb von SIEBEN (7) Tagen ab dem Versanddatum der Ware geltend gemacht werden. Nach dieser Frist sind sie nicht mehr zulässig.

Die Nutzungsbedingungen der Waren und der Software, die integriert sind, sind in der von Technomark bereitgestellten Dokumentation festgelegt.

Technomark kann nicht für schädliche Folgen verantwortlich gemacht werden, die sich aus einer Handhabung ergeben können, die den Spezifikationen von Technomark widerspricht.

ARTIKEL 16 – ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND

Die allgemeinen Verkaufsbedingungen und die besonderen Bedingungen der Bestellung, die in ihren Rahmen gestellt werden, unterliegen französischem Recht. Die Parteien sind sich einig, dass sie sich im Falle eines Streits über die Auslegung und / oder Ausführung des Auftrags und / oder dessen Beendigung oder dieser Bedingungen bemühen werden, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Andernfalls ist die Beilegung des Streits Sache der Gerichte von SAINT-ETIENNE. Handelsrechnungen beinhalten keine Ausnahme oder Novation von dieser Gerichtsstandsklausel.

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