KAUFBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1 – ANNAHME DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
Diese Einkaufsbedingungen (AGB) gelten für jede Bestellung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen durch TECHNOMARK, sofern diese auf dem Bestellformular angegeben sind. Mit der Annahme einer Bestellung von uns akzeptiert der Lieferant diese allgemeinen Einkaufsbedingungen vorbehaltlos.
ARTIKEL 2 – BESTELLUNG
Nur unser von autorisierten Personen erstelltes Bestelldokument ist für TECHNOMARK verbindlich. Der Lieferant oder Subunternehmer muss uns eine unterschriebene Auftragsbestätigung zurücksenden, in der bestätigt wird: Preis und Fristen per Fax, Post oder E-Mail innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Nach dieser Frist gilt die Bestellung unter allen Sonderbedingungen als vom Lieferanten angenommen. Nach dieser Frist behält sich TECHNOMARK das Recht vor, diese zu stornieren, ohne den Lieferanten oder Subunternehmer zu einer Entschädigung zu berechtigen.
ARTIKEL 3 – ÄNDERUNG DER BESTELLUNG
Nach dem Absenden der Bestellung behält sich TECHNOMARK das Recht vor, die Mengen und / oder Spezifikationen zu ändern. TECHNOMARK muss den Lieferanten oder Subunternehmer schriftlich informieren. Letzterer muss seine Annahme oder Ablehnung innerhalb von zwei Kalendertagen nach Erhalt der Informationen bekannt geben. Wenn innerhalb dieser Frist keine Antwort eingeht, wird davon ausgegangen, dass der Lieferant die Änderungen akzeptiert hat.
ARTIKEL 4 – PREIS
Wir akzeptieren keine Reservierungen oder Preisänderungen, es sei denn, diese wurden von TECHNOMARK ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Die Preise sind portofrei und verpackungsfrei.
ARTIKEL 5 – FRIST
Im Falle einer Verzögerung einer der in der Bestellung festgelegten und von beiden Parteien validierten vertraglichen Fristen zahlt der Lieferant ab einer Arbeitswoche Vertragsstrafen in Höhe von 0,5% pro Arbeitstag des verspäteten Preises der Warencharge . Die Höhe dieser Strafen ist auf 5% des Preises der verspäteten Lieferung begrenzt. TECHNOMARK behält sich das Recht vor, die Liefertermine und Liefermengen pro Monat für geplante Bestellungen (entsprechend der angeforderten Menge) aller oder eines Teils der Waren mit einer Frist von drei Wochen zu ändern. Bei vorzeitigen Lieferungen früher als gewünscht und ohne eine von TECHNOMARK schriftlich akzeptierte Vereinbarung behält sich diese das Recht vor, die Ware auf ihre Kosten an den Verkäufer zurückzusenden oder die Zahlung bis zum maßgeblichen Vertragsdatum zurückzuhalten.
ARTIKEL 6 – TRANSPORT / VERSAND
Sofern nicht schriftlich vereinbart, trägt der Lieferant die mit dem Transport und der Verpackung der Ware verbundenen Kosten bis zur Annahme der Ware durch TECHNOMARK oder einen von TECHNOMARK beauftragten Subunternehmer. Die Ware muss vom Lieferanten perfekt verpackt sein, damit sie keiner unterliegt Verschlechterung während Transport und Lagerung. Der Lieferant muss der Sendung in einer Hülle, die auf einer Außenseite der Verpackung angebracht ist, einen doppelten Lieferschein beifügen, aus dem Folgendes hervorgeht: Menge, Beschreibung, Produktreferenz und Bestellnummer. Überschüssige Waren können auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten an den Lieferanten zurückgesandt werden.
ARTIKEL 7 – ZAHLUNG
Unsere Zahlungen erfolgen nach Erhalt und Abnahme der Ware. Rechnungen müssen mit dem Monat des Eingangs der Bestellung bei TECHNOMARK datiert sein und alle im Handelsgesetzbuch vorgesehenen Informationen enthalten. Die Zahlung erfolgt 45 Tage nach Monatsende, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
ARTIKEL 8 – GEISTIGES EIGENTUM UND MATERIALIEN
Kann ohne deren Genehmigung weder ganz noch teilweise reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden:
– die von TECHNOMARK zur Ausführung von Aufträgen gelieferten Zeichnungen, Pläne und Spezifikationen. Diese Dokumente müssen auf erste Anfrage an TECHNOMARK zurückgesandt werden, ohne kopiert worden zu sein. Sie dürfen nur zur Herstellung von Teilen oder Baugruppen verwendet werden, die von TECHNOMARK bestellt wurden, und können nur mit deren Zustimmung vernichtet werden.
– Formen, Werkzeuge, Modelle und andere Prototypen, die ganz oder teilweise nach TECHNOMARK-Spezifikationen hergestellt wurden. Werkzeuge und Formen müssen als ausschließliches Eigentum von TECHNOMARK gekennzeichnet sein. Sie können nur mit Zustimmung von TECHNOMARK vernichtet werden.
ARTIKEL 9 – DSGVO-GESETZ: ALLGEMEINE REGELN FÜR DEN SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN
TECHNOMARK wendet das Gesetz 2016/679 / EU in Bezug auf das RGP an und sammelt daher wahrscheinlich personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie Ihre Bestellungen bearbeiten. Diese Behandlungen werden systematisch im Rahmen der Vertragsabwicklung durchgeführt. Die Empfänger Ihrer persönlichen Daten sind die Abteilungen, die für Marketing, Werbung und Verkaufsverwaltung zuständig sind. Wir bewahren diese Daten für die Dauer des Vertrages auf, dann zu statistischen und Archivierungszwecken. In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten haben Sie ein Recht auf Zugriff, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Portabilität Ihrer Daten, die Sie per E-Mail an die Adresse rgpd@technomark.fr ausüben können. oder per Post an die Adresse: 1 Allée du Développement, 42350 La Talaudière, geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Adresse an und fügen Sie eine Kopie beider Seiten Ihres Ausweises bei. Falls TECHNOMARK innerhalb einer Frist von einem Monat keine Antwort erhält, können Sie eine Beschwerde bei der CNIL oder einer anderen zuständigen Behörde einreichen.
ARTIKEL 10 – QUALITÄT UND ÜBERWACHUNG
Der Lieferant ist für die Qualität der Produkte und / oder Dienstleistungen verantwortlich und richtet ein geeignetes Qualitätskontroll- und Managementsystem ein.
TECHNOMARK behält sich das Recht vor, vom Lieferanten die Möglichkeit zu verlangen, vor jeder Lieferung ein Kontrollblatt der Waren gemäß den Anforderungen von TECHNOMARK zu erstellen (z. B. Küstenvermessung, Maßkontrolle usw.). Die gelieferte Ware muss den Spezifikationen, Plänen und allen Dokumenten entsprechen, die die bestellte Ware definieren und dem Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden. Ohne die schriftliche Zustimmung von TECHNOMARK dürfen keine geringfügigen technischen Änderungen vorgenommen werden. Insbesondere muss der Lieferant uns über jede Verlagerung der Fertigung, über den Einsatz neuer Werkzeuge oder über ein neues Verfahren informieren.
Wir behalten uns das Recht vor, einen Vertreter von TECHNOMARK zu beauftragen, die Ausführung unserer Bestellung im Rahmen der Ausführung der Bestellung zu verfolgen oder einen Widerruf vorzunehmen. Der freie Zugang während der Arbeitszeit und aller Einrichtungen zur vollständigen Erfüllung ihrer Mission muss gewährleistet sein.
ARTIKEL 11 – GARANTIEN, ANSPRÜCHE UND HAFTUNG
Der Lieferant garantiert TECHNOMARK, dass die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung der Bestellung entspricht, den Spezifikationen entspricht und frei von (versteckten oder offensichtlichen) Mängeln oder Mängeln ist.
Im Falle einer Nichtkonformität oder eines Mangels hat TECHNOMARK die Möglichkeit:
- Um die Bestellung zu stornieren und gegebenenfalls eine Rückerstattung zu erhalten
- Um den kostenlosen Ersatz des Produkts durch ein konformes Produkt anzufordern
- Um die Reparatur des Mangels auf Kosten des Lieferanten zu verlangen
- Ausnahme für geringfügige Mängel
Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, beträgt die Garantiezeit vierundzwanzig (24) Monate ab Erhalt der Produkte. Für jedes ersetzte, reparierte oder korrigierte Teil gilt eine neue Garantiezeit von 24 Monaten ab dem Datum des Austauschs, der Reparatur oder der Korrektur.
ARTIKEL 12 – UNTERAUFTRAG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ÜBERTRAGUNGEN
Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TECHNOMARK keine Bestellungen ganz oder teilweise an Dritte vergeben, abtreten oder übertragen oder den Hersteller oder Subunternehmer wechseln. Im Falle einer Änderung der direkten oder indirekten Kontrolle über den Lieferanten oder der Übertragung von Vermögenswerten, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen beitragen und TECHNOMARK beeinträchtigen können, muss dieser zunächst die ausdrückliche Zustimmung von TECHNOMARK einholen, um seine Geschäftsbeziehung fortzusetzen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung behält sich TECHNOMARK das Recht vor, den Vertrag und / oder die Bestellung ab Abschluss des Vorgangs zu kündigen, ohne dass der Lieferant die Zahlung einer Entschädigung verlangen kann.
ARTIKEL 13 – UMWELT
Die Produkte müssen den in der Europäischen Union geltenden Gesetzen, Vorschriften und Normen in Bezug auf den Umweltschutz entsprechen. Während des Designs des Produkts und seiner Verpackung und / oder der Auswahl der Materialien verpflichtet sich der Lieferant, alle nützlichen oder notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen in Bezug auf den Umweltschutz zu erfüllen.
ARTIKEL 14 – VERTRAULICHKEIT
Der Lieferant verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und seine Subunternehmer, denen er antwortet, die strikte Vertraulichkeit aller uns betreffenden Informationen zu gewährleisten, die er im Rahmen seiner Beziehungen zu TECHNOMARK hätte sammeln können. Wenn der Lieferant eine Vertraulichkeitsvereinbarung hat, sollte er sich darauf beziehen. In keinem Fall und in keiner Form dürfen Bestellungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TECHNOMARK zu direkter oder indirekter Werbung für Dritte führen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel kann TECHNOMARK die aktuelle (n) Bestellung (en) kündigen.
ARTIKEL 15 – VERSICHERUNG
Der Lieferant ist an TECHNOMARK als Fachmann und Fachmann zur Verpflichtung zur Beratung und Information gebunden. Der Lieferant erkennt an, gegen alle Risiken versichert zu sein, die während dieser Bestellung entstehen können.
ARTIKEL 16 – ANWENDBARES RECHT
Die allgemeinen Kaufbedingungen unterliegen französischem Recht.
ARTIKEL 17 – STREITIGKEITEN
Für alle diesbezüglichen Streitigkeiten sind die Parteien dem Handelsgericht Saint Etienne (Loire) zuständig, auch bei mehreren Angeklagten oder bei Inanspruchnahme der Garantie.